Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Dies entschied der BFH (Az. II B 54/19).
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Quelle Datev: BFH: Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör – Bestimmtheit des gesetzlichen Richters
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