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Dienstleistungskommission – Leistungserbringer bei In-App Verkäufen über eine Internet-Plattform

Die Grundsätze der sog. Ladenrechtsprechung sind lt. FG Hamburg auch auf sog. In-App-Käufe aus Spielen auf mobilen Endgeräten (insbes. Smartphones) anwendbar (Az. 6 K 111/18).
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Quelle Datev: Dienstleistungskommission – Leistungserbringer bei In-App Verkäufen über eine Internet-Plattform