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Steuerabkommen mit Finnland

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18.11.2019 zur Änderung des Abkommens vom 19.02.2016 zwischen Deutschland und Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (19/19385) eingebracht. U. a. soll eine Missbrauchsvermeidungsklausel mit aufgenommen werden.
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Quelle Datev: Steuerabkommen mit Finnland