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Umsatzsteuerfreiheit in Einrichtungen

Es trifft nicht zu, dass seit 1. Januar 2020 in Einrichtungen der Behindertenhilfe die Mahlzeiten teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig. geworden sind. Dies teilt die Bundesregierung mit (19/16814).
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Quelle Datev: Umsatzsteuerfreiheit in Einrichtungen