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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1. Januar 2020

Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2020 berechnet wird (Az. IV C 7 – S-3104 / 19 / 10001 :003).
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Quelle Datev: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1. Januar 2020