Home » Steuer News » Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Aktuelles

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD neu gefasst. Es tritt an Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 (Az. IV A 4 – S-0316 / 19 / 10003 :001).
───────────────────────────

Quelle Datev: Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)