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BFH: Kapitalertragsteuer bei dauerdefizitärer kommunaler Eigengesellschaft

Bei einer Gebietskörperschaft, die mehrheitlich an einer Verlustkapitalgesellschaft beteiligt ist, entsteht keine Kapitalertragsteuer für verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), die sich aus einem begünstigten Dauerverlustgeschäft ergeben, wenn sie die Dauerverluste wirtschaftlich trägt. So entschied der BFH (Az. VIII R 44/15).
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Quelle Datev: BFH: Kapitalertragsteuer bei dauerdefizitärer kommunaler Eigengesellschaft