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BFH zur Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Einkommensteuer-Festsetzung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob nach Ergehen eines Änderungsbescheids zur Einkommensteuer die Zahlungsverjährung nur in dem Umfang erneut zu laufen beginnt, als der Änderungsbescheid betragsmäßig von bisher festgesetzten Steuern abweicht und nicht auf Anrechnungsbeträgen beruht (Az. VII R 18/18).
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