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Rangrücktritt führt nicht zwingend zum Passivierungsverbot

Eine von der Alleingesellschafterin gegenüber einer GmbH für Gesellschafterforderungen abgegebene Rangrücktrittserklärung, die eine Tilgung auch aus dem freien Vermögen zulässt, führt nicht zu einem Passivierungsverbot. Dies entschied das FG Münster (Az. 10 K 504/15).
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